Hausordnung

Beim Betreten der Rasselbande ziehen wir im Garderobenbereich unsere Straßenschuhe aus!
 
Unsere Öffnungszeiten sind
Montag - Donnerstag      von 7.30 – 16.30 Uhr und
Freitag                          von 7.30 – 16.00 Uhr.
 

1. Das KITA-Gelände dürfen wir nur während der Öffnungszeiten betreten. Außerhalb der Öffnungszeiten ist es den Mitarbeitern vom Träger aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen untersagt, Dritten (z. B. Eltern, Kindern, Postboten, Vertretern etc.) Einlass zu gewähren.

2. Hunde müssen vor dem Gelände der Rasselbande und im Außenbereich der von uns genutzten Spielplätze angeleint warten, es sei denn, es gibt persönliche Absprachen mit den Mitarbeitern.

3. Mitgebrachte Roller, Fahrräder u. ä. dürfen wir nur an den sich außerhalb des KITA-Geländes befindlichen, dafür vorgesehenen Plätzen, z. B. vor der Hauseingangstür Sandkamp 8 abstellen und stehen lassen. Um Diebstahl vorzubeugen, sichern wir unsere Roller, Fahrräder etc. entsprechend. Die Rasselbande übernimmt im Verlustfalle keine Haftung.

4. Gegenstände wie Gameboys, Handys u. ä. dürfen wir nur nach vorheriger Absprache mitbringen. Wir schalten vor dem Betreten der KITA alle elektronischen Geräte, auch Handys, auf lautlos bzw. vollständig aus und belassen diese in der Tasche. Die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte im Ausnahmefall bedarf der Zustimmung einer Mitarbeiterin. Dies gilt auch für unsere Mamis und Papis, Omis und Opis usw.

5. Für unsere Garderobe und von zuhause mitgebrachte Gegenstände (z. B. Spielzeug) übernimmt die Rasselbande keine Haftung.

6. Vergessene Gegenstände dürfen wir ausschließlich während der Öffnungszeiten abholen. Nur das pädagogische Personal darf uns die Sachen herausgeben.

7. „Tauschgeschäfte“ jeglicher Art, unter anderem mit Spielkarten wie Yu-Gi-Oh, Pokémon etc., werden nicht geduldet. Auch das Verschenken und Verleihen von Gegenständen jeglicher Art ist nur nach Absprache zwischen den betreffenden Eltern erlaubt.

8. Wir dürfen die Küche und das Büro aus hygienischen- und versicherungstechnischen Gründen nur im Ausnahmefall nach ausdrücklicher Erlaubnis der Erzieherinnen betreten.

9. Für alle Besucher ist das Benutzen der Mitarbeitertoilette durch das Gesundheitsamt/Wirtschafts- und Ordnungsamt untersagt.